Sie benötigen eine Immobilienbewertung in Wiesbaden oder Umgebung?
Dann sind Sie hier richtig.
Aufgrund der öffentlichen Bestellung des Geschäftsführers durch die IHK Rheinhessen zum vereidigten Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke, beschäftigt sich mein Büro ausschließlich mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten / Marktwertermittlung / Wertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien und mit der Beratung rund um die Immobilie.
Frank Römer
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Dipl. Betriebswirt (FH)
Diplom Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Profitieren Sie von meinen Marktkenntnissen bei der Immobilienbewertung.
Als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Mainz verfüge
ich über die notwendige Marktkenntnis um Ihnen nachvollziehbare Gutachten
für Ihre Immobilien zu liefern.
Eine Verkehrswertermittlung zum Kauf oder Ankauf, bei Scheidung zur Bestimmung des Zugewinnausgleiches, bei Betreuung oder für Erbangelegenheiten oder für steuerliche
Zwecke zur Bestimmung der Erbschaftsteuer sichert Ihnen ihre Ansprüche.
Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Wiesbaden, mit den Stadtteilen
Amöneburg -
Auringen -
Biebrich -
Bierstadt -
Breckenheim -
Delkenheim -
Dotzheim -
Erbenheim -
Frauenstein -
Heßloch -
Igstadt -
Kastel -
Klarenthal -
Kloppenheim -
Kostheim -
Medenbach -
Mitte -
Naurod -
Nordenstadt -
Nordost -
Rambach -
Rheingauviertel -
Schierstein -
Sonnenberg -
Südost und
Westend,
sowie auf Mainz, Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet, Rheinland-Pfalz, Rheinhessen, Pfalz und das Saarland.
Rufen Sie an: Tel. 0 67 21 - 987 46 96
Weitere Info’s zur Immobilienbewertung, ein Immobilien-Lexikon mit Begriffen rund um die Immobilienbewertung, aktuelle Informationen etc. finden Sie auf www.immogutachter24.de
NEWS & INFOS
Neues Gesetz zur Maklerprovision ab 23.12.2020
Am 23. Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft.
Zukünftig gilt für den Fall der Doppeltätigkeit, dass der Auftraggeber des Maklers eine Provision in derselben Höhe zahlen soll wie der zukünftige Käufer.
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